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Mitglied bleibt beitragsfrei in der Familienversicherung
Verzicht auf Sondernutzungsgebühren
Erfolge
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Bund der Steuerzahler Nordrhein Westfalen e. V.
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Immobilienbesitzer
Der Landesbetrieb Straßen.NRW erhebt Gebühren für Sondernutzungen an Bundesfern- und an Landesstraßen – im Gegensatz zu Bayern, Sachsen und Thüringen. Für die betroffenen Grundstückseigentümer können diese Gebühren enorme Belastungen zur Folge haben. Der BdSt NRW hat dies kritisiert und begrüßt es nun, dass die neue Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag ausführt: „Bei den Landesstraßen wird auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren im Außenbereich nach dem Vorbild Bayerns zukünftig verzichtet.“