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Straßenausbaubeiträge nur noch freiwillig
Die gesetzliche Verpflichtung der Gemeinden, Straßenausbaubeiträge bei ihren Anwohnern zu erheben, ist gekippt. Die Gemeinden sind jetzt frei in ihrer Entscheidung, ob sie zu diesem Finanzierungsinstrument greifen wollen. Damit wird eine langjährige Forderung des Bundes der Steuerzahler endlich umgesetzt. Gemeinden können in einer Satzung regeln, dass die Anlieger an den Kosten eines Straßenausbaus beteiligt werden sollen. Doch viele Gemeinden in Schleswig-Holstein brauchen das Geld gar nicht, weil sie hohe Rücklagen besitzen. In anderen Fällen kommt es zu erheblichen Ungerechtigkeiten mit Existenz bedrohenden Gebührenbescheiden. Darum ist es richtig, die Politiker vor Ort selbst entscheiden zu lassen, wie sie den Straßenausbau am besten finanzieren.