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Direktversicherung bei Arbeitnehmer-Ehegatten - Nr. 21
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Lohnsteuer bei Privatnutzung betriebseigener Kraftfahrzeuge durch Arbeitnehmer - Nr. 22
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Ratgeber
Viele Unternehmen stellen ihren Arbeitnehmern einen Dienstwagen zur Verfügung. Darf der Arbeitnehmer diesen auch privat nutzen, so muss dieser Vorteil versteuert werden. Die unentgeltliche private Nutzung betriebseigener Kraftfahrzeuge durch Arbeitnehmer gehört als geldwerter Vorteil zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Hierunter fällt die Nutzung:
- generell für Privatfahrten
- für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
- für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung
- für Zwischenheimfahrten (z. B. zum Mittagessen)
Wie diese Privatnutzung erfasst werden kann und was passiert, wenn der Arbeitnehmer einen Teil der Kosten selbst trägt, erläutert der Ratgeber.